CM-Richtlinien
Frage: "Wie wird man in der BRD eigentlich Case-Manger/in?"
Auch wenn der Titel "Case Manager/in" nicht geschützt ist, sind mit den Richtlinien schon jetzt wirksame Standards verabschiedet worden. Das Qualitätsmerkmal
"Zertifizierte/r Case Manager/in" (DGS, DBSH,DBfK)
hat sich erstaunlich schnell durchgesetzt. Ziel der Initiative zur Sicherung der Qualität von Case Management war es, Titel und Weiterbildung entsprechend zu schützen. Die Fachgruppe "Case Management" der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit hat im Jahre 2003 in Kooperation mit den Berufsverbänden des DBSH und DBfK Richtlinien zu Standards von Weiterbildungen im Case Management, zur Anerkennung von Ausbildungsinstituten, Ausbilderinnen/Ausbildern, zur Anerkennung als Case Manager verabschiedet. Diese Richtlinien sind damit von den führenden Fach- und Berufsverbänden im Bereich der Sozialen Arbeit und Pflege anerkannt.
Die Richtlinien finden Sie im Download-Bereich.
Anträge von Aus- bzw. Weiterbildungsinstituten, CM-Ausbilder/innen und Case
Manager/innen nimmt die
Geschäftsstelle zur Zertifizierung von Case Management (GZCM)
c/o KFH-Mainz
Saarstr. 3
55122 Mainz
Fon +49 (0) 6131 28944-44
Fax +49 (0) 6131 28944-50
E-Mail: eMail-Link
entgegen.
Sprechzeiten: Mo - Do 9:00 - 12:00 Uhr
Für die Antragstellung zur Anerkennung als zertifizierte/-r Case Manager/in
hat die Kommission folgende Hinweise erstellt: Die Anerkennungskommission tagt
mindestens zweimal jährlich. Anträge auf Anerkennung als Case Manager/in, Case
Management-Ausbilderin oder als Weiterbildungsinstitut sind in vierfacher Ausfertigung
an die Geschäftstelle zu senden.
Jedem Antrag ist beizufügen:
- eine ausführliche Antragsbegründung
- die Checkliste im Sinne der Überprüfung nach den Standards/Richtlinien (bei der Geschäftsstelle anzufordern)
- ein Lebenslauf
- Kopien, Referenzen etc. , die die angegebene Qualifikation zum CM belegen.
Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags durch die Kommission ist die Überweisung der Gebühr von 50,-€.
Diese Gebühr wird bei Anerkennung des Antrags mit den anfallenden Gebühren verrechnet. Im Fall einer Nichtanerkennung wird sie für die Bearbeitung einbehalten.
Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:
Kontoinhaber: GZCM
Kontonummer: 400 668 5019
Bankleitzahl: 370 601 93
Pax Bank eG Köln
Für Rückfragen steht das Kommissionsmitglied Frau Prof. Ruth Remmel-Faßbender zur Verfügung. Ein Gesprächstermin kann per eMail vereinbart werden.
Die Anerkennung für Institute und Ausbilder/innen ist kostenpflichtig; für
Case Manager/innen ebenfalls im Rahmen der Übergangsregelung.
Auskunft erteilt die Geschäftsstelle: 06131- 28944 44 (Frau Holzmann)
Zertifizierte Ausbildungsinstitute und CM-Ausbilderinnen bzw. -Ausbilder bieten
CM-Weiterbildungen nach den CM-Richtlinien an. Eine aktuelle Liste finden Sie
auf der Homepage der DGCC.